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WCAG – Die Richtlinien für Barrierefreiheit erklärt

7.2.2022 | 3 Minuten Lesezeit

Beschäftigt man sich mit dem Thema Barrierefreiheit im Netz, kommt man an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) nicht vorbei. Sie sind DIE Standardrichtlinien für Barrierefreiheit im Netz. Außerdem sind sie die Basis für Gesetze über Barrierefreiheit weltweit und sogar ISO-zertifiziert .

Leider sind sie auch sehr umfangreich und nicht einfach zu lesen. Der folgende Artikel bietet einen Einstieg in den Inhalt.  

Hintergrund

Die WCAG werden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) herausgegeben. Das W3C erkannte den Bedarf für den Abbau von Barrieren schon sehr früh: Die Version WCAG 1.0. wurde im Mai 1999 publiziert. Die schnelle technische Weiterentwicklung machte bald eine Überarbeitung nötig: Version 2.0 erschien im Dezember 2008, und wurde im Juni 2018 mit Version 2.1 erweitert. Die Version 2.2 wird 2022 erwartet.

Aufbau der Richtlinien

Die Gliederung der WCAG erfolgt in mehreren Schritten: 

Auf oberster Ebene  gibt es die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Diese sind weiter unterteilt in insgesamt 13 Richtlinien. Zur Erfüllung dieser Richtlinien gibt es dann insgesamt 78 Erfolgskriterien (in WCAG 2.1). Zusätzlich gibt es zu jedem Erfolgskriterium sogenannte „Techniken”: Vorschläge zur konkreten Umsetzung. 

Auf den ersten Blick ist die Menge an Kriterien also ziemlich erschlagend. Damit eine Website als barrierefrei gilt, müssen allerdings nicht immer alle Erfolgskriterien erfüllt werden. Die Kriterien sind in drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA) unterteilt. Je nachdem, welche Konformitätsstufe erreicht werden soll, müssen nur die entsprechenden Kriterien der Stufe und den darunter liegenden Stufen erfüllt werden.

Stufe A stellt dabei die Mindestanforderungen für Barrierefreiheit dar. Mit  Stufe AA kann man einen akzeptablen Level der Barrierefreiheit erreichen, und Stufe AAA ist das Maximum. 

Im Allgemeinen wird Stufe AA angestrebt. Diese Stufe wird auch in der EU-Norm 301 549 erwähnt, welche die Grundlage für Gesetze wie das BITV darstellt.

Nach so viel Theorie zu den WCAG schauen wir uns jetzt endlich konkret an, worum es in den Richtlinien überhaupt geht.

Prinzip 1: Wahrnehmbar

Im ersten Prinzip der WCAG geht es darum, dass alle Informationen auf einer Website jedem Nutzer zugänglich gemacht werden. Es zielt also vor allem auf die Darstellung ab. 

Zwei der enthaltenen Richtlinien (1.1, 1.2) drehen sich um die Bereitstellung von Alternativen zu nicht-textuellen Inhalten wie Captchas, Bildern, Videos oder Audio. 

In 1.3 geht es um die Anpassung der Darstellung. Alle Informationen sollen auch noch wahrnehmbar und verständlich gegliedert sein, wenn man die Website mit technischen Hilfsmitteln wie einem Screenreader abruft.

Die letzte Richtlinie, 1.4, bezieht sich auf die Unterscheidbarkeit der dargestellten Elemente. Darunter fallen unterschiedliche Erfolgskriterien, wie die Festlegung von Minimalkontrast und Minimalauflösung, Möglichkeiten, die Textgröße zu ändern oder automatisch abspielendes Audio anzuhalten.

Prinzip 2: Bedienbar

Das Prinzip „Bedienbar” besagt, dass alle Komponenten der Benutzeroberfläche für alle Nutzer bedienbar sein sollen.

Hierunter fällt zum Einen die Bedienbarkeit mit dem Keyboard (2.1): jeglicher Inhalt und jegliche Interaktion muss mit dem Keyboard erreichbar sein. Weiterhin müssen langsamere Nutzer genug Zeit bekommen, um mit der Website zu interagieren (2.2). Inhalte, die physische Reaktionen hervorrufen können, müssen vermieden werden (2.3). Darüber hinaus muss die Website auf verschiedene Weise navigierbar sein (2.4) und es dem Nutzer leicht machen, sie mit verschiedenen Zeigegeräten (Maus, Touch, Spracheingabe) zu bedienen (2.5).

Prinzip 3: Verständlich

Bei dem Prinzip „Verständlich” geht es um die Verständlichkeit der Website. Der Nutzer muss nicht nur die Inhalte, sondern auch die Struktur und Navigation verstehen können.

Dafür gibt es drei Richtlinien. 3.1 besagt, dass die Sprache der Inhalte erkennbar sein soll und es Hilfestellung für ungewöhnliche Wörter, Abkürzungen usw. gibt. Weiterhin sollen die Interaktionen mit der Website vorhersehbar sein (3.2): z.B. sollen Nutzer nicht unbewusst ein Formular absenden. Die dritte Richtlinie, 3.3, zielt darauf ab, Nutzern die Eingabe von Daten möglichst einfach zu machen. Dazu gehören klare Labels an Formularfeldern und die Verhinderung von Fehleingaben.

Prinzip 4: Robust

Im letzten Prinzip geht darum, dass die Website mit gängigen Browsern und assistierenden Technologien kompatibel ist. Natürlich sind diese Technologien im ständigen Wandel. Deswegen zielt das Prinzip nicht auf vollständige Kompatibilität ab. Nur ein Maximum soll erreicht werden. Die Erfolgskriterien unter diesem Prinzip (4.1.1 – 4.1.3) schreiben vor, dass das HTML semantisch und valide sein sollte.

Zusammenfassung

In diesem Artikel habe ich die WCAG, die wichtigsten Richtlinien für Barrierefreiheit im Netz, kurz vorgestellt. Zur tiefergehenden Beschäftigung mit dem Thema empfehle ich die Projektseiten des W3C, insbesondere die Schnellreferenz .

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